Aufnahme
In dem Gebiet, aus dem Bewerbungen für die Stiftung Maximilianeum möglich sind, erreichen jährlich etwa 900 Abiturientinnen und Abiturienten einen Notendurchschnitt von 1,0. Etwa sechs bis acht Personen werden jährlich aufgenommen, die regelmäßig über einen solchen Notendurchschnitt verfügen.
Die Bewerbung muss im Jahr der Abiturprüfung erfolgen. Selbstverständlich ist es möglich, nach der Aufnahme bis zu 1 Jahr später einzuziehen und die Zwischenzeit bis zum Studienbeginn beispielsweise für ein FSJ, FÖJ oder einen Auslandsaufenthalt zu nutzen.
Stufe 1: Vorschlag durch die Schule (Mitte bis Ende April)
Jedes Jahr haben die Leiterinnen und Leiter sämtlicher Gymnasien sowie der Fach- und Berufsoberschulen in Bayern und der linksrheinischen Pfalz (bei der Gründung 1852 zu Bayern gehörig) die Möglichkeit, talentierte Schülerinnen und Schüler der 12. bzw. 13. Jahrgangsstufe für die Aufnahme in die Stiftung Maximilianeum bzw. in die Wittelsbacher Jubiläumsstiftung vorzuschlagen. Der ehemalige bayerische Regierungsbezirk Pfalz liegt heute überwiegend in Rheinland-Pfalz, teilweise im Saarland. Um für einen Vorschlag in Betracht zu kommen, sind ausgezeichnete schulische Leistungen Voraussetzung. Die Grundbestimmungen der Stiftung verlangen darüber hinaus, dass man aus Bayern bzw. der Pfalz kommt ("bayerisches Indigenat") sowie ein "christliches Glaubensbekenntnis und tadellose sittliche Führung" vorweisen kann. In der Regel ist diesen Voraussetzungen Genüge getan, wenn die Allgemeine Hochschulreife in Bayern oder der Pfalz erworben wurde und entweder der christliche Religionsunterricht besucht wurde oder ein Bekenntnis zu den ethischen Grundwerten des christlichen Glaubens schriftlich vorgelegt wird. Vermögensverhältnisse und Elternhaus spielen keine Rolle. Ein Studium der Theologie für ein Kirchenamt und der Medizin ist gemäß den Grundbestimmungen nicht förderfähig. Eine Selbstbewerbung ist ausgeschlossen. Die Anmeldung für die Sonderprüfung zur Aufnahme in das Maximilianeum bzw. in die Zustiftung des Hauses Wittelsbach zur Stiftung Maximilianeum erfolgt für Schülerinnen und Schüler aus Bayern terminlich parallel mit der Anmeldung für die Prüfung bei den Ministerialbeauftragten nach den Bestimmungen des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes. Die Ministerialbeauftragten nehmen die Bewerbungsunterlagen entgegen und leiten diese an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weiter. Bewerberinnen und Bewerber aus der Pfalz werden unmittelbar an das Staatsministerium gemeldet.
Stufe 2: Abitur
Für die Meldung zur Maximsprüfung werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Abiturleistungen vorausgesetzt:
A) Gymnasium in Bayern (ab Abiturjahrgang 2011, sowohl für G8 als auch für G9)
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Keine der 40 eingebrachten Halbjahresleistungen darf unter 13 Punkten liegen.
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In mindestens zwei der fünf Abiturprüfungsfächer (darunter eines der Fächer Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprache) müssen in allen Einzelleistungen mindestens 13 Punkte erbracht worden sein (große Leistungsnachweise sowie der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise).
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Im Rahmen der Abiturprüfung müssen die fünf erbrachten Einzelleistungen mindestens viermal 13 Punkte und höchstens einmal 12 Punkte betragen.
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Keine der nicht eingebrachten Leistungen darf mit 0 Punkten bewertet worden sein. Ebensowenig darf ein großer Leistungsnachweis oder der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise in einem Kurs mit 0 Punkten bewerten worden sein.
B) Gymnasium in der Pfalz
1) Gymnasium in Rheinland-Pfalz
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Keine der Einzelleistungen aus dem Bereich der eingebrachten Halbjahreskurse darf unter 13 Punkten liegen.
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Keine im Rahmen der Abiturprüfung erbrachte Einzelleistung darf unter 13 Punkten liegen.
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Keine der nicht eingebrachten Leistungen in den verpflichtend zu belegenden Kursen darf mit 0 Punkten bewertet worden sein. Ebensowenig darf ein großer Leistungsnachweis oder der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise in einem Kurs mit 0 Punkten bewerten worden sein.
2) Gymnasium im Saarland
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Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Gesamtqualifikation aus Block I (Qualifikationsphase) eine Summe von mindestens 524 Punkten (Note 1,30) und aus Block II (Abiturprüfung) eine Summe von mindestens 250 Punkten (Note 1,50) eingebracht haben.
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Keine der 36 eingebrachten Halbjahresleistungen darf unter 13 Punkten liegen.
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Kein Ergebnis einer Kursarbeit oder - je nach Fach - der Durchschnitt der weiteren schriftlich festgehaltenen Leistungsnachweise in den beiden E-Kursen darf unter 13 Punkten liegen.
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Im Rahmen der Abiturprüfung müssen die Endnoten in den fünf Prüfungsfächern mindestens viermal 13 Punkte und höchstens einmal 12 Punkte betragen.
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Keine der nicht eingebrachten Leistungen darf mit 0 Punkten bewertet worden sein. Ebensowenig darf ein großer Leistungsnachweis oder der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise in einem Fach mit 0 Punkten bewerten worden sein.
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C) Fach- oder Berufsoberschule
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Keines der 16 eingebrachten Halbjahresergebnisse darf unter 13 Punkten liegen.
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Keine der Einzelleistungen (Schulaufgaben sowie der gerundete Durchschnitt der sonstigen Leistungsnachweise) in mindestens zwei der vier Abiturprüfungsfächer darf unter 13 Punkten liegen.
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Im Rahmen der Abiturprüfung müssen die vier erbrachten, ggf. gerundeten Prüfungsergebnisse mindestens viermal 13 Punkte oder besser betragen.
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Keine der nicht eingebrachten Leistungen darf mit 0 Punkten bewertet worden sein.
Stufe 3: Hochbegabtenprüfung (ca. Ende Juni)
Die Hochbegabtenprüfung beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien des jeweiligen Bezirks entscheidet nicht nur über das Anrecht zur Aufnahme in die Studienförderung des Max-Weber-Programms Bayern nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz, sondern auch über die Zulassung zur Maximsprüfung. Erforderlich ist eine Platzierung unter den 180 besten Absolventinnen und Absolventen in der bayernweiten Rangliste sowie die Aufnahme in das Max-Weber-Programm. Das Ergebnis sollte ferner in der Regel nicht weniger als 60 von maximal 75 Punkten betragen (bei Fach- und Berufsoberschulen: nicht weniger als 48 von maximal 60 Punkten). In der Pfalz gibt es keine vergleichbare Prüfung; nach Stufe 2 folgt daher unmittelbar Stufe 4.
Stufe 4: Maximsprüfung im Kultusministerium
(ca. Anfang bis Mitte Juli)
Als Sonderprüfung für die Aufnahme in die Stiftung Maximilianeum wird die Maximsprüfung zentral im Kultusministerium abgehalten. Von einem Gremium von etwa einem Dutzend Lehrerinnen und Lehrern werden Fragen zu unterschiedlichsten Themen gestellt, die von den Schulfächern ausgehen, sich aber keinesfalls auf den Abiturstoff beschränken müssen. Besonderer Wert wird auf die Fähigkeit gelegt, über den Schulstoff hinaus zu denken und vorhandenes Wissen auf ungewohnte Aufgabenstellungen anzuwenden. Im Vorfeld der Maximsprüfung führt die Stiftung - regelmäßig an einem Samstag Mitte Juni bis Anfang Juli - eine Infoveranstaltung durch, bei der persönlich oder online Fragen zur Prüfung und zum Leben in der Stiftung gestellt und beantwortet werden können.
Stufe 5: Auswahlgespräch des Kuratoriums
(ca. Ende Juli bis Anfang August)
Die letzte Runde des Aufnahmeverfahrens findet in den Räumen der Stiftung Maximilianeum statt. Das Auswahlgespräch, zu dem die Besten aus der Maximsprüfung zugelassen sind, wird vom Kuratorium der Stiftung Maximilianeum durchgeführt. Ziel ist es, einen Eindruck von der Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten zu bekommen. Hierzu wird ein breites Spektrum an Fragen gestellt, die sich nur am Rande auf Gelerntes, sondern ganz allgemein auf deren bisherige Erfahrungen und künftige Ziele beziehen. Dabei wird auf Aspekte wie Kommunikationsfähigkeit, Offenheit, Neugier, Flexibilität, Reflexionsvermögen und emotionale Intelligenz geachtet. Dem Kuratorium der Stiftung obliegt dann auch die Entscheidung über die Aufnahmevorschläge; ausgesprochen wird die Aufnahme anschließend vom Präsidenten der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ein Anspruch auf Aufnahme kann aus dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung und des Auswahlgesprächs somit nicht abgeleitet werden.